ASiMa Arbeitssicherheit und Brandschutz Dipl.-Ing. (FH) Jörg Malsbenden    Arbeits- und Gesundheitsschutz    Brandschutz    Ergonomie    Unterweisung

Mitglied im

 Evakuierung und Räumung

DER SCHADEN:

Stellen Sie sich vor, in Ihrem Unternehmen kommt es zu einem Brandereignis und es wird nicht angemessen und mit dem nötigen Sachverstand hierauf reagiert. Womöglich kommen hierbei auch noch Kunden oder Mitarbeiter zu Schaden.

Die Folgen sind für jeden nachvollziehbar: Kunden- und Imageverlust, Verlust von Gebäuden oder Maschinen, die Möglichkeiten Waren oder Dienstleistungen an den Kunden zu liefern sind eingeschränkt oder nicht mehr möglich. Dieses führt letztendlich zu finanziellen Verlusten bis hin zur Aufgabe des Unternehmens.

DIE GEGENMASSNAHMEN:

Diese lassen sich in der Regel mit geringfügigen Mitteln ergreifen:

- üben Sie den Ernstfall mit Evakuierungsübungen oder Räumungsübungen und unterweisen Sie ihre
  Mitarbeiter regelmässig

- beachten Sie die einschlägigen Brandschutzbestimmungen, organisieren Sie einen geregelten
  Brandschutz in Ihrem Betrieb und sorgen Sie dafür, dass die installierte Brandschutztechnik
  funktionsfähig bleibt

- stellen Sie eine Brandschutzordnung auf und üben Sie auch hiernach regelmässig (gesetzliche
  Vorgaben).

Wir können Sie in diesen Punkten unterstützen, so dass diese Massnahmen ohne Probleme durch Sie umgesetzt werden können.

In vielen Vorschriften wird von Seiten des Gesetzgebers gefordert, das Brandschutzordnungen, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerlöscheinrichtungen usw. zu installieren sind. Mit der Installation ist es aber nicht getan. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber aber auch noch die regelmässige Übung der Mitarbeiter gesetzlich vor. Wie oft, hängt dann von der Gefährdung der Mitarbeiter im Unternehmen ab. Eine Zusammenstellung gesetzlicher Grundlagen für Hessen können Sie hier nachlesen. 

Der Gesetzgeber überlässt schliesslich die Verantwortung darüber zu entscheiden, in welchem Umfang die Evakuierung oder Räumung zu Übungszwecken durchgeführt wird, weitestgehend den Unternehmern selbst. Diese “Eigenverantwortung” führt dann nicht selten zu der Entscheidung, dass bei einem 3 bis 4 geschossigen Gebäude keine Vorbereitungen zur Evakuierung oder Räumung getroffen werden müssen. Solche Meinungen ändern sich dann schnell bei meist völlig misslungenen Notfallübungen.

Um eine rechtssichere Unternehmensführung sicherzustellen sind die Vorgaben aus den einzelnen Gesetzen und Vorschriften durch die Unternehmer umzusetzen.

Wir sind Ihr direkter Ansprechpartner, wenn es hierin bei Ihnen noch Defizite gibt.

DIE EVAKUIERUNG / RÄUMUNG

Eine geplante und im Ablauf durchdachte und vorbereitete Evakuierung oder Räumung gehört bei plötzlich eintretenden Unglücken (Brand, Explosion etc.) zu den wirksamsten Massnahmen um Menschenleben zu retten.

Der Unterschied zwischen beiden Begriffen ist schnell klargestellt. Für eine Evakuierung, die mit einer organisierten Verlegung von Menschen aus einem gefährdeten Gebiet gleichzusetzen ist, und bei der in der Regel Zeit für Vorbereitung und Durchführung gegeben ist, ist hingegen der Faktor Zeit bei der Räumung nur noch begrenzt vorhanden.

Eine Räumung wird vorgenommen, wenn nicht mehr genügend Zeit für eine Evakuierung bleibt, die Gefahr nur kurzfristig oder nur örtlich begrenzt besteht, so dass beim Verlassen / Räumen eines Gebäudeteiles die Mitarbeiter auf einen weiteren Gebäudeteil ausweichen können. 

Evakuierungen oder Räumungen können in mancher Hinsicht den Betriebsablauf stören und sind wegen der damit verbundenen Umstände nur wenig beliebt. Doch sollte eine Evakuierung oder Räumung eines Gebäudes jährlich, bei weniger gefährdeten Betriebsbereichen (Büronutzung) zweijährlich geübt werden. Treten unüberwindbare Schwierigkeiten auf, sollte wenigstens regelmässig der Versuch unternommen wer- den, nur einzelne Bereiche (Etagen) zu räumen, um Schwachstellen festzustellen. Totalräumungen können diese Übungen jedoch nicht ersetzen.

DIE PROBLEME:

Im gleichen Stile wie unvorbereitete Mitarbeiter, Kunden oder Gäste fluchtartig und unkontrollierbar die Gebäude bei einem Ernstfall verlassen, kann aber auch eine Evakuierungsübung oder Räumungsübung selbst zu einer Katastrophe führen und somit Menschenleben gefährden. Die geplante Evakuierung oder Räumung selbst ist überhastet und unvorbereitet; die “bedrohten” Menschen bringen sich durch eine panische Flucht in höchste Gefahr.

Arbeitssicherheit Brandschutz Frankfurt Ffm Wiesbaden Hanau Darmstadt Mainz www.arbeitesicherer.de Arbeitsschutz www.brandschutzhelferschulung.de Malsbenden Rhein Main Frankfurt am Main ASiMa Arbeitssicherheit ArbSchG ASiG ASA ASR A2.2 Arbeitsschutzgesetz Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitsschutz Frankfurt Arbeitsschutzmanagement Sicherheitstechnische Betreuung Arbeitsstättenverordnung ArbStättV Begehung Beleuchtung Betreuung Betriebssicherheitsverordnung Brandschutz Arbeitssicherheit Frankfurt Wiesbaden Mainz Hanau Darmstadt Ffm Malsbenden ASiMa Frankfurt am Main DGUV V2 Erste Hilfe Ersthelfer Evakuierung Räumung Ergonomie Ergonomieberatung Evakuierungsübung Experten FASI Fachkraft für Arbeitssicherheit SIFA Frankfurt am Main Sicherheitsfachkraft Gefahrstoffe Gefährdungen Gefährdungsbeurteilung Gefaehrdungsbeurteilung Gefahr Gesundheitsschutz Grundbetreuung Home-Office Lärm Licht Klima Umwelt www.arbeitesicherer.de Arbeitsschutz www.brandschutzhelferschulung.de Notfallplanung Notfallpläne Prävention PSA Räumung Schulung Sicherheitsbeauftragte ASiMa Sicherheitsingenieur Frankfurt am Main Sicherheitsingenieur Umzug Unfall Unfallstatistik Unterweisung Verantwortung Unternehmerpflichten Arbeitssicherheit Frankfurt am Main Brandschutz Arbeitsschutz Frankfurt Sicherheitsingenieur Frankfurt am Main  Sicherheitsexperte Frankfurt Baustellensicherheit Arbeitssicherheit Brandschutz Frankfurt Ffm Mainz Wiesbaden Hanau Darmstadt Malsbenden Rhein-Main Frankfurt am Main ASiMa Arbeitssicherheit ArbSchG ASiG ASA ASR A2.2 Arbeitsschutzgesetz Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitsschutz Sicherheitstechnische Betreuung Arbeitsstättenverordnung ArbStättV Frankfurt Arbeitsschutzmanagement Begehung Beleuchtung Betreuung Betriebssicherheitsverordnung Brandschutz Arbeitssicherheit Frankfurt Malsbenden ASiMa Frankfurt am Main DGUV V2 Erste Hilfe Ergonomie Ergonomieberatung Ersthelfer Evakuierung Räumung Evakuierungsübung Experten  www.arbeitesicherer.de Arbeitsschutz www.brandschutzhelferschulung.de FASI Fachkraft für Arbeitssicherheit SIFA Frankfurt am Main Sicherheitsfachkraft Gefahrstoffe Gefährdungen Gefährdungsbeurteilung Gefaehrdungsbeurteilung Gefahr Gesundheitsschutz Grundbetreuung Home-Office Lärm Licht Klima kontaminierte Bereiche Notfallplanung Notfallpläne Prävention PSA Räumung Schulung Sicherheitsbeauftragte FASI SiGe-Planung  ASiMa Sicherheitsingenieur Frankfurt am Main Sicherheitsingenieur Umzug Unfall Unfallstatistik Unterweisung Verantwortung Unternehmerpflichten Arbeitssicherheit Frankfurt am Main Brandschutz Arbeitsschutz Frankfurt Sicherheitsingenieur Frankfurt am Main  Sicherheitsexperte Frankfurt Baustellensicherheit Arbeitssicherheit www.arbeitesicherer.de Unterweisung www.brandschutzhelferschulung.de Sicherheitstechnische Betreuung

Nur mit einer gut unterwiesenen Mannschaft / Mitarbeiter haben Sie aber die Gewähr, bei einem Schadensereignis eventuell mit nur einem blauen Auge (finanziell) davon zukommen. Wird regelmässig geübt, werden ausserdem Mängel in der Organisation oder auch Mängel in der Technik frühzeitig entdeckt, bevor tatsächlich etwas passiert.

Die häufigsten und gravierendsten Mängel, die bei Übungen auftreten und dann abgestellt werden können sind:

- Brandschutztüren haben sich verzogen, sind verstellt oder verkeilt und können nicht mehr
  ordnungsgemäss schliessen.

- Fluchttüren sind verschlossen.

- Die Lautsprecheranlage funktioniert überhaupt nicht, funktioniert nicht richtig oder ist zu leise
  eingestellt.

- Die Lautsprecheranlage hat keinen Anschluss an den Notstrom.

- Der Aufzug kann nicht ausser Funktion gesetzt werden und wird noch während des Brandalarmes
  weiter genutzt.

- Die Feuerwehrzufahrten sind verschlossen, nicht nutzbar (Fahrzeuge zu schwer / zu gross) oder
  verstellt (geparkte Fahrzeuge).

- Die Feuerwehr findet sich im Gebäude nicht zurecht, kommt nicht mit den Einsatzplänen oder
  der Schliessanlage klar.

- Keine Übersicht über die Mitarbeiter, Besucher oder Gästen vorhanden.

- Besucher und Gäste sind über Alarmmeldungen nicht informiert oder ignorieren diese.

- Rauch wird ignoriert bzw. verrauchte Bereiche werden noch betreten.

- Rauchmelder funktionieren nicht bzw. sind auf die Brandmeldezentrale nicht aufgeschaltet

- Die evakuierten Personen kennen ihren Sammelplatz nicht oder gehen nach Hause.

Sollte bereits ein Räumungsplan oder eine Brandschutzordnung in Ihrem Unternehmen existieren, die auch die Vorgaben bei einer Evakuierung oder Räumung berücksichtigt, nützt dieser Schubladenplan nur wenig, wenn die Erfahrungen aus der Praxis hier nicht einfliessen. Denn:

NUR DURCH ÜBUNGEN KÖNNEN SIE FESTSTELLEN, AN WAS ES NOCH HÄNGT ODER VERBESSERT WERDEN MUSS. MÄNGEL IN PLANUNG UND ORGANISATION WERDEN NUR HIERDURCH SICHTBAR!

UNSER ANGEBOT:

Wir üben mit Ihnen und ihren Mitarbeitern das Verhalten im Ernstfall, so dass die Probleme die weiter oben beispielhaft beschrieben wurden, bei Ihnen schon vorab ausgemerzt werden können. So sind Ihre Mitarbeiter fit die bestehenden Brandschutzkonzepte sicher umzusetzen, so dass grössere Schäden durch Brandereignisse vermieden und das Leben Ihrer Mitarbeiter, Fremdfirmenmitarbeiter und vor allem Ihrer Gäste und Kunden geschützt wird. Auch trägt eine regelmässige Übung und der Nachweis darüber sicherlich zu einem verbesserten Image bei Kunden oder Gästen bei.

Vor der Übung wird Ihr Unternehmen komplett begangen und auf Herz und Nieren in brandschutztechnischer Hinsicht überprüft. So wird geprüft ob Brandschutzordnung, Sammelplatz, Feuerlöscher, Flucht- und Rettungswege etc. vorhanden und nutzbar sind. Ob die technischen Einrichtungen wie Brandmeldeanlagen oder Lautsprecher(ELA)-Anlagen vorhanden und einsatzbereit sind.

Sollten Sie bei den oben genannten Punkten in Ihrem Betrieb noch Defizite feststellen, sind wir auch der

Gesprächspartner unter anderem für :

- die Erstellung der Brandschutzordnung

- die Überprüfungen der brandschutztechnischen Einrichtungen

- Begehungen

- Unterweisungen

Zur Übung wird eine realistische Brandsituation in Ihrem Betrieb simuliert (Nebelmaschinen, Verletztenattrappe etc.) und ein Brandalarm ausgelöst. Danach werden die Reaktionen und das Verhalten Ihrer Mitarbeiter im Hinblick auf die Alarmierung, Brandbekämpfung, Bergung von Behinderten oder Verletzten beobachtet und ausgewertet.

In einer am Ende der Übung stattfindenden Abschlussbesprechung wird die Übung reflektiert und Mängel aufgezeigt.

Weiterhin wird diese Übung dokumentiert und Ihnen in einer Urkunde nachgewiesen, so dass Sie die gesetzlich geforderten Bedingungen erfüllen können, sowie einen werbewirksamen Vorteil gegenüber Ihrer Konkurrenz besitzen.

Setzten Sie sich am besten per Mail unter info(at)malsbenden.com mit uns in Verbindung.

Wir machen Ihnen zwar nicht den Weg frei, doch können wir Sie auf dem Weg zu einer rechtssicheren Unternehmensführung gerne unterstützen.

ASiMa Arbeitssicherheit und Brandschutz Dipl.-Ing. (FH) Jörg Malsbenden Frankfurt am Main

Tel. 069 / 66113369, Fax: 069 / 66113368 , Mail: info(at)malsbenden.com ; Libellenweg 94, 60529 Frankfurt am Main

 Copyright 2003 - 2023, Kopie und Verbreitung von Inhalten der Seite nur mit Erlaubnis von ASiMa

Nach oben