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FASI oder SIFA ?

Zwei Begriffe, die gleiche Funktion.

Denn die FASI (Fachkraft für Arbeitssicherheit), oder auch SIFA (Sicherheitsfachkraft) genannt, hat nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ( ASiG ) die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie bei der Unfallverhütung in seinem Betrieb zu unterstützen (sicherheitstechnische Betreuung). Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sind die zentralen Akteure im Deutschen Arbeitsschutzsystem.

Alle Arbeitgeber haben hingegen, sobald diese nur einen Mitarbeiter beschäftigen, die Massgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG ) zu befolgen. Hierin wird aber nur indirekt im § 16 ArbSchG der Hinweis auf die Erfordernis, eine FASI bzw. SIFA zu bestellen, gegeben. Grundvorschrift zum Einsatz von FASI / SIFA, die durch die Unternehmer bei Beschäftigung von Mitarbeitern zu beachten ist, bleibt letztendlich das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) oder in entsprechender Form der jeweiligen Berufsgenossenschaft, die Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV V2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.

(Anmerkung: Verwechseln Sie nicht die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsfachkraft mit dem Sicherheitsbeauftragten ( SIBE ), der ebenfalls ab einer Betriebsgrösse von 21 Mitarbeitern zu bestellen ist!)

Was muss ich als Unternehmer beachten?

Im Arbeitssicherheitsgesetz §1 heisst es: „ Der Arbeitgeber hat …Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit  (FASI / Sicherheitsfachkräfte SIFA) zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.“

Die Unterstützung zielt dahingehend ab, dass die zur Unfallverhütung erlassenen Vorschriften im Betrieb ordnungsgemäss und effizient angewendet werden und die entsprechenden Massnahmen einen hohen Wirkungsgrad erreichen. Ebenso, dass gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse bei der Massnahmengestaltung berücksichtigt werden.

Zu beachten ist: haben Sie einen Mitarbeiter oder mehr beschäftigt müssen Sie eine Beratung in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wahrnehmen! Wie diese Beratung aussehen kann, lesen Sie weiter unten.

Sollte Beratungsbedarf in Sachen „Pflichten des Unternehmers“ bestehen, setzen Sie sich doch mit uns in Verbindung.

Was sind die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit ( FASI ),  bzw.  der  Sicherheitsfachkraft (SIFA)?

Im §6 des ASiG wird die Unterstützungspflicht in allen Fragen des Arbeitsschutzes dargestellt. Grundlegend sind es zwei Aufgabenkomplexe, einmal die Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeit oder Arbeitssysteme. Dann das Sicherheits- und Gesundheitsmanagement. Diese Verpflichtung zur Unterstützung wird konkretisiert. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ( FASI ) bzw. Sicherheitsfachkraft ( SIFA ) hat daher im Einzelnen die:

·Beratungspflicht bei Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen (einschl. sozialen und sanitären Einrichtungen). Bei der Beschaffung von Arbeitsmittel. Bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen oder des Arbeitsablaufes inkl. der Entwicklung von Arbeitsschutzsystemen, Kontrollmechanismen, usw.

·Überprüfungspflicht von technischen Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren.

·Beobachtungspflicht bei der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung (Begehungen und Mängelfeststellung, Untersuchung von Arbeitsunfällen etc.).

·Hinwirkungspflicht, dass alle Mitarbeiter sich den Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprechend verhalten (Belehrung, Mitwirkung bei Unterweisungen etc.).

Eine ausführliche Darstellung der FASI-Aufgaben erhalten Sie auf Nachfrage bei uns. Besser noch, lassen Sie die sicherheitstechnische Betreuung gleich durch uns ausführen!

Wie setzte ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) oder Sicherheitsfachkraft (SIFA) ein?

Bei deren Einsatz gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:

Sie stellen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ein. Dies kann je nach Betriebsgrösse ein Mitarbeiter sein, der auch noch andere Aufgaben wahrnimmt (Teilzeitfachkraft). Die „Einsatzzeiten“, also wie lange Aufgaben im Arbeits- oder Gesundheitsschutzbereich im Unternehmer erbracht werden müssen, richtet sich nach der Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer (Grundbetreuung) und ist von Berufsgenossenschaft zu Berufsgenossenschaft verschieden Weiterhin richtet sich dies nach den Gefährdungen im Betrieb bzw. nach der Gefährdungsbeurteilung, erstellt durch den Unternehmer (betriebsspezifische Betreuung). Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsfachkraft sind in der Regel Arbeitnehmer mit einer technischen, abgeschlossenen Ausbildung / Vorbildung wie Meister, Techniker oder Ingenieur, die an einer Fortbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgreich teilgenommen haben bzw. Sicherheitsingenieure mit dem Abschluss in der entsprechenden Studienrichtung. Zu beachten ist, dass bei Teilzeitfachkräften die Qualifikation erst ab einer bestimmten Stundenanzahl im Jahr aufrecht erhalten werden kann!

 ASiMa Arbeitssicherheit und Brandschutz Dipl.-Ing. (FH) Jörg Malsbenden    Arbeits- und Gesundheitsschutz    Brandschutz    Ergonomie    Unterweisung

Arbeitssicherheit Brandschutz Frankfurt Ffm Wiesbaden Hanau Darmstadt Mainz www.arbeitesicherer.de Arbeitsschutz www.brandschutzhelferschulung.de Malsbenden Rhein Main Frankfurt am Main ASiMa Arbeitssicherheit ArbSchG ASiG ASA ASR A2.2 Arbeitsschutzgesetz Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitsschutz Frankfurt Arbeitsschutzmanagement Sicherheitstechnische Betreuung Arbeitsstättenverordnung ArbStättV Begehung Beleuchtung Betreuung Betriebssicherheitsverordnung Brandschutz Arbeitssicherheit Frankfurt Wiesbaden Mainz Hanau Darmstadt Ffm Malsbenden ASiMa Frankfurt am Main DGUV V2 Erste Hilfe Ersthelfer Evakuierung Räumung Ergonomie Ergonomieberatung Evakuierungsübung Experten FASI Fachkraft für Arbeitssicherheit SIFA Frankfurt am Main Sicherheitsfachkraft Gefahrstoffe Gefährdungen Gefährdungsbeurteilung Gefaehrdungsbeurteilung Gefahr Gesundheitsschutz Grundbetreuung Home-Office Lärm Licht Klima Umwelt www.arbeitesicherer.de Arbeitsschutz www.brandschutzhelferschulung.de Notfallplanung Notfallpläne Prävention PSA Räumung Schulung Sicherheitsbeauftragte ASiMa Sicherheitsingenieur Frankfurt am Main Sicherheitsingenieur Umzug Unfall Unfallstatistik Unterweisung Verantwortung Unternehmerpflichten Arbeitssicherheit Frankfurt am Main Brandschutz Arbeitsschutz Frankfurt Sicherheitsingenieur Frankfurt am Main  Sicherheitsexperte Frankfurt Baustellensicherheit Arbeitssicherheit Brandschutz Frankfurt Ffm Mainz Wiesbaden Hanau Darmstadt Malsbenden Rhein-Main Frankfurt am Main ASiMa Arbeitssicherheit ArbSchG ASiG ASA ASR A2.2 Arbeitsschutzgesetz Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitsschutz Sicherheitstechnische Betreuung Arbeitsstättenverordnung ArbStättV Frankfurt Arbeitsschutzmanagement Begehung Beleuchtung Betreuung Betriebssicherheitsverordnung Brandschutz Arbeitssicherheit Frankfurt Malsbenden ASiMa Frankfurt am Main DGUV V2 Erste Hilfe Ergonomie Ergonomieberatung Ersthelfer Evakuierung Räumung Evakuierungsübung Experten  www.arbeitesicherer.de Arbeitsschutz www.brandschutzhelferschulung.de FASI Fachkraft für Arbeitssicherheit SIFA Frankfurt am Main Sicherheitsfachkraft Gefahrstoffe Gefährdungen Gefährdungsbeurteilung Gefaehrdungsbeurteilung Gefahr Gesundheitsschutz Grundbetreuung Home-Office Lärm Licht Klima kontaminierte Bereiche Notfallplanung Notfallpläne Prävention PSA Räumung Schulung Sicherheitsbeauftragte FASI SiGe-Planung  ASiMa Sicherheitsingenieur Frankfurt am Main Sicherheitsingenieur Umzug Unfall Unfallstatistik Unterweisung Verantwortung Unternehmerpflichten Arbeitssicherheit Frankfurt am Main Brandschutz Arbeitsschutz Frankfurt Sicherheitsingenieur Frankfurt am Main  Sicherheitsexperte Frankfurt Baustellensicherheit Arbeitssicherheit www.arbeitesicherer.de Unterweisung www.brandschutzhelferschulung.de Sicherheitstechnische Betreuung

Sie beauftragen ein externes Büro, die gesamte Betreuung in Sachen Arbeitssicherheit, zu übernehmen. 

Hier können wir Sie unterstützen und Ihnen gerne ein Angebot für die sicherheitstechnische Betreuung unterbreiten.

Unter bestimmten Voraussetzungen nehmen Sie selbst, als Unternehmer, die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit wahr (Unternehmermodell). Dazu müssen Sie zum einen aktiv noch in Ihrem Unternehmen eingebunden sein, und weiterhin die Bereitschaft besitzen, sich weiterzubilden und eine gewissen Zeit Ihrer täglichen Arbeit in den Arbeitsschutz zu investieren.


Sollte Punkt 3 Ihr Interesse wecken, sind wir gerne bereit, sie über die unterschiedlichen Modelle zu beraten.

Wie hoch sind die Kosten für den Einsatz von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit ?

Die Betreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit sind seit Januar 2011 komplett neu in der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V2) geregelt worden. (Geringfügig abweichende Regelungen werden von jeder Berufsgenossenschaft hierzu vorgenommen, sodass diese jeweils eine angepasste Vorschrift DGUV V2 herausgeben.)

Diese neue Betreuung gliedert sich in zwei Bereiche:

die Grundbetreuung. Hier wird, wie auch bisher, der die Einsatzzeit von Arzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit durch die Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb geregelt.

die betriebsspezifische Betreuung. In diesem Bereich legt der Unternehmer selbst, auf Grundlage der durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb, die Einsatzschwerpunkte und die dazugehörigen Einsatzzeiten für Arzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit fest.

Somit ergeben sich aus der Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung die Gesamteinsatzzeiten von Arzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit und somit die Gesamtkosten je Jahr für Ihren Betrieb.

Ein Schaubild zur Vorschrift DGUV V2, aus dem die Betreuung sowie die Betreuungsarten für kleinere Betriebe hervorgeht, entnehmen Sie bitte der Übersicht.


ASiMa Arbeitssicherheit und Brandschutz Dipl.-Ing. (FH) Jörg Malsbenden Frankfurt am Main

Tel. 069 / 66113369, Fax: 069 / 66113368 , Mail: info(at)malsbenden.com ; Libellenweg 94, 60529 Frankfurt am Main

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