Wir sind Ihr Partner bei der Erstellung, der Aktualisierung oder Überprüfung von folgenden Notfallplänen:
- Betriebliches Krisen- und Notfallmanagement
- Flucht- und Rettunspläne
- Zimmerfluchtpläne
- Feuerwehrpläne
- Feuerwehrlaufkarten
- Alarmierungspläne
- Gefahrenabwehrplanungen
Betriebliches Krisen- und Notfallmanagement
Sabotage, Terrorakte oder Naturereignisse können im betrieblichen Umfeld dazu führen, dass Anlagen, Einrichtungen, betriebliche Werte oder auch das Leben und die Gesundheit von Menschen bedroht werden. Viele Unternehmen sind auf Zwischenfälle dieser Art nicht vorbereitet. Hierbei unterscheidet man in
- Fälle die die Betriebsabläufe stören oder Unternehmen schädigen
Die Auswirkungen sind gering. Der Zwischenfall wird schnell abgestellt.
- Notfälle
Die Auswirkungen der Krise sind mittel. Eine Abstellung der Krise dauert längere Zeit.
- Katastrophen
Die Auswirkungen der Krise sind hoch. Der unwiederbringliche Verlust von Werten ist gegeben.
Wir entwickeln für Sie ein systematisches, für Ihr Unternehmen angepasstes Schutzkonzept, in der alle Aspekte Ihrer unternehmerischen Gegebenheiten Berücksichtigung finden.
Flucht- und Rettungsplan, Zimmerfluchtplan
In der Arbeitsstättenverordnung wird von den Unternehmern gefordert einen Flucht- und Rettungsplan zu erstellen und regelmäßig hiernach zu üben, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Flucht- und Rettungsplan stellt alle Fluchtwege und Rettungswege innerhalb eines öffentlichen oder gewerblichen Gebäudes als Übersicht in Form eines Grundrisses dar. Der Plan soll dem Betrachter den schnellstmöglichen Ausgang ins Freie von seinem Ausgangspunkt anzeigen. Ebenso enthält er weitere Hinweise für Gefahren- oder Notfälle. Grundlage für die Erstellung der Pläne bilden die DIN 4844 (bei neuen Plänen jetzt DIN ISO 23601) sowie die Arbeitsstättenregeln ASR A1.3 und A2.3. Flucht- und Rettungspläne sind regelmäßig (mindestens alle zwei Jahr) zu prüfen. Der Flucht- und Rettungsplan bildet auch einer der Grundlagen für die Unterweisung der Mitarbeiter für Notfälle.
Im Hotel- und Übernachtungsgewerbe sind in den Gästezimmern verkleinerte Flucht- und Rettungswegpläne, die Zimmerfluchtpläne an den Ausgangstüren anzubringen. Diese geben eine Überblick über die Rettungssituation und geben weiterhin Anweisungen für den Notfall für die Gäste eines Hotelbetriebes.
Feuerwehrplan oder Feuerwehrlaufkarten
Hierbei handelt es sich um Pläne für die Einsatzkräfte der Feuerwehr, die eine Übersicht über die auf dem Grundstück befindlichen Gebäude, Betriebsbereiche und feuerwehrrelevante Gefahren darstellen. Sie dienen der Feuerwehr zur Einsatzvorbereitung, Orientierung und zur Beurteilung der Lage. Die rechtlichen Grundlagen zur Erstellung von Feuerwehrplänen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen oder den Brand- und Katastrophenschutzgesetzen der Länder zu finden. Gefordert werden Feuerwehrpläne insbesondere für:
- Unübersichtliche und komplexe Gebäude
- Gebäude oder Objekte von denen eine besondere Gefahr ausgeht, wie z.B. Hochregallager mit Gefahrstoffen.
- Gebäude mit erhöhter Personengefährdung wie Hotels, Krankenhäuser, Heime, Versammlungsstätten etc.
Die Feuerwehrpläne sind regelmäßig (Zweijahresfrist) durch eine sachkundige Person zu prüfen. Die Gestaltung und deren Inhalt ist in DIN 14095 festgelegt. Nachfolgend ein kurzer Überblick über dessen Inhalt:
- Beschreibung des Objektes, Ansprechpartner, Versorgungseinrichtungen, Personalverteilung
- Übersichts- oder Umgebungsplan zur Verdeutlichung der Objektes und seiner Nachbarschaft, die Verkehrsflächen, Versorgungsleitungen /-einrichtungen, Brandmeldezentralen etc..
- Geschosspläne mit Darstellung von Räumen, Feuerabschlüsse, Treppenräume, Ausgänge, Warnhinweise für Anlagen oder Produkte im Gebäude, Absperrvorrichtungen etc.
Eine weitere Art der Ausführung von Feuerwehrplänen ist die Darstellung als einlaminierte Karte, die in einem besonderen Schrank abgelegt wird und für die Feuerwehr bereit steht. Grundsätzlich ist die Feuerwehrlaufkarte jedoch mit dem Feuerwehrplan zu vergleichen.
Alarmpläne sind für alle Betriebe ein MUSS.
Ein Alarmplan sollte alle Maßnahmen zur Rettung und zum Einsatz von Personen oder Mitteln regeln. Es wird dargestellt was bei Unfällen, Bränden, schweren Schadensfällen oder Katastrophen als Sofort- und als weiterführende Maßnahmen zu tun ist. Dies ist nicht nur wichtig in Betrieben die der Störfallverordnung unterliegen, sondern in jedem Unternehmen sollte geklärt werden:
- Wer (interne oder externe Fachleute und Ansprechpartner) ist wie zu erreichen.
- Welche Behörden müssen informiert werden
- Welche empfindlichen Einrichtungen müssen geschützt werden
- Was ist nach einem Alarmfall (Brand, Explosion, Freisetzung von Gefahrstoffen etc.) zu tun
- Wer und welche Informationen werden weitergegeben.
Sie denken über Szenarien nach, die Ihr Unternehmen bedrohen kann, wir entwickeln für Sie den entsprechenden Alarmplan.
Gefahrenabwehrplanung
Gehen von Anlagen oder Betrieben besondere Gefahren aus, oder unterliegen diese sogar der Störfall-Verordnung, sind dort vom Betreiber besondere Sicherheitspflichten zu erfüllen. Hierzu gehört auch die betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrplanung, um den Schutz der Beschäftigten, von Einsatzkräften, der Bevölkerung sowie der Umwelt sicher zu stellen. Diese Alarm- und Gefahrenabwehrpläne beschreiben einerseits organisatorische Maßnahmen, andererseits technische Maßnahmen, um Schadensfälle zu verhindern oder deren Auswirkungen zu minimieren. Sie beschreiben den Melde- und Alarmablauf im Falle eines betrieblichen Schadensereignisses (wer wird wann von wem informiert?).
Sollten Sie hier Bedarf an Beratung benötigen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Ebenfalls können Sie weitere Informationen anfordern, wenn Sie uns eine Mail senden unter info(at)malsbenden.com .
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