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SiGe-Koordination

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Ist eine SiGe-Koordination, ein SiGe-Plan oder eine Vorankündigung notwendig ??

Zur Entscheidungshilfe gelangen Sie            HIER

Im Baubereich besteht aufgrund der gefährlichen Arbeiten auf Baustellen ein erhöhter Handlungsbedarf zur Gewährleistung der Sicherheit.
Diesem Bedarf zur sicheren Bauausführung gerecht zu werden ist jeder Bauherr per Gesetz verpflichtet. Es findet hier die Baustellenverordnung (BaustellV) Anwendung. Hiernach hat der Bauherr bei Schaffung einer Gefahrenstelle (die Baustelle oder Baumassnahme selbst) einige Verpflichtungen zu beachten. Der Bauherr trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Arbeitsschutzmassnahmen bei der Planung und Ausführung seiner Baumassnahmen.

Verpflichtungen aus der Baustellenverordnung können sein:

  • Erstellung der Vorankündigung
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordination (SiGe-Koordination)
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutz Plan (SiGe-Plan)
  • Unterlage für das spätere Bauwerk

Sollten Sie hier als Bauherr bereits nicht wissen, welche Regeln Sie für die von Ihnen geplante Baumaßnahme zu beachten haben, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Wir beraten Sie hierin gerne.


Was bieten wir Ihnen:

Sie sollten sich nicht der Gefahr aussetzen, gesetzliche Vorgaben unbeachtet zu lassen, um somit strafrechtlich oder zivilrechtlich belangt werden zu können.
Prüfen Sie daher ob Sie eine SiGe-Planung benötigen und vor allem, ob der für Sie tätig werdende SiGe-Spezialist den gesetzlichen Anforderungen nach den Regeln für Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) Nr. 30 genügt.

ACHTUNG !!!  Es können nicht alle Anbieter von SiGe-Leistungen am Markt diese Voraussetzungen nachweisen. Vielen Mitbewerbern fehlen oft die ARBEITSSICHERHEITSTECHNISCHEN KENNTNISSE oder sie haben nicht die beruflichen Voraussetzungen oder Erfahrungen, die nach der Baustellenverordnung gefordert werden.

Lassen Sie sich daher als Bauherr die Eignung des Koordinators nach der Baustellenverordnung bzw. der RAB 30 nachweisen, um auf der rechtssicheren Seite zu sein. Die Voraussetzungen nach RAB 30 sind:

  1. Baufachliche Kenntnisse.
    Diese Kenntnisse können Sie, je nach Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens, von einem geprüften Polier, einem Meister, Techniker oder Ingenieur / Architekt erwarten.
  2. Berufliche Erfahrung in Planung und Ausführung
    Hier sollte Ihnen der Beauftragte mindestens eine Berufserfahrung von zwei Jahren nachweisen können.
  3. Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
    Diese Kenntnisse besitzen Sicherheitsingenieure bzw. Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Baufachleute die eine Fortbildung nach RAB 30 Anlage B erfolgreich abgeschlossen haben.
  4. Koordinatorenkenntnisse
    Die hierfür erforderlichen Nachweise zur Fortbildungen nach RAB 30 Anlage C können nur durch eine Abschlussprüfung erlangt werden und können somit ohne Probleme nachgewiesen werden.
    Aufgrund der erforderlichen Nachweise und Qualifikationen unterscheiden sich die Ihnen womöglich angebotenen Preise von SiGe-Leistungen. Bitten Sie daher Ihre Firmen, die Ihnen diese Leistungen angeboten haben, Ihnen die oben genannten Voraussetzungen nachzuweisen. Eine Referenzliste bereits ausgeführter SiGe-Leistungen hilft Ihnen hier nicht weiter.

Diese vielfältigen Qualitätsanforderungen werden am besten durch einen bautechnisch versierten Arbeitsschutz-
Spezialisten erfüllt.

Wir als Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit mit der Zusatzqualifikation zum Koordinator nach der Baustellenverordnung können Ihnen diese Sicherheit bieten.
Unsere fundierten Kenntnisse werden regelmäßig durch fachspezifische Fortbildungen aufgefrischt.
Wir als Mitglied im Verein deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) bieten somit den Bauherren und Planern die Gewähr, die gesetzlich geforderte Arbeitssicherheit in der Planungs- und Bauphase für Sie zu realisieren.

 

Unsere Leistungen der SiGe-Planung im einzelnen:

1. Planungsphase:

  • Wir koordinieren die Leistungen nach den Grundsätzen des Arbeitsschutzgesetzes §4
  • Wir stellen die wechselseitigen Gefährdungen der einzelnen Arbeiten fest
  • Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten zur Vermeidung von Risiken auf
  • Wir erstellen den SiGe-Plan nach RAB 31
  • Wir beraten bei der Baustelleneinrichtung
  • Wir erstellen eine Baustellenordnung
  • Wir beraten bei der Erstellung der Einrichtungen für die späteren Arbeiten / Wartungsarbeiten am     Bauwerk
  • Wir erstellen die Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB 32
  • Wir wirken bei der Erstellung der Vorankündigung mit
  • Wir beraten Sie bei der Erstellung des Bauzeitenplanes sowie bei der Erstellung der      Leistungsverzeichnisse, um hier bereits die Erfordernisse aus dem Arbeitsschutzgesetz einfließen  zu lassen.

2. Ausführungsphase:

  • Wir passen ggf. die Vorankündigung an
  • Wir passen den SiGe-Plan an
  • Wir erläutern die Massnahmen zur Sicherheit auf der Baustelle den Auftragnehmern
  • Wir organisieren Sicherheitsbesprechungen sowie Begehungen und dokumentieren diese
  • Wir fordern Nachweise von den Arbeitgebern zur ordnungsgemässen Anwendung der Arbeitsverfahren
  • Wir wirken auf die Einhaltung der Baustellenordnung hin und wirken mit bei der Erstellung eines Baustelleneinrichtungsplanes.

3. Bauende:

  • Wir übergeben Ihnen die aktualisierte Version der Unterlage für spätere Arbeiten.


Gehen Sie bei der Beauftragung Ihrer SiGe-Planungen auf die rechtssichere Seite und lassen sich von uns ein Angebot erstellen. Wir beraten Sie bei Ihrer Baumassnahme gerne. Sollte auch hierzu noch weiterer Informationsbedarf bestehen, setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

 


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