ASiMa Arbeitssicherheit und Brandschutz Dipl.-Ing. (FH) Jörg Malsbenden    Arbeits- und Gesundheitsschutz    Brandschutz    Ergonomie    Unterweisung

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Um zu vermeiden, dass sie durch gefährliche Stoffe zu Schaden kommen, können wir Ihnen unsere Unterstützung anbieten bei der Erstellung von:

Gefahrstoffe

Haben Sie und Ihre Mitarbeiter mit Gefahrstoffen oder Gefahrstoffgemischen zu tun?

Gefährdungsbeurteilungen

Entwicklung von Schutzmaßnahmen

Gefahrstoffkatastern

Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen

Schulung und Unterweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen

Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

Maßnahmenplanung bei Unfall und Störfall

Was sind Gefahrstoffe ?

Gefahrstoffe sind Substanzen (Chemikalien, chemische Gemische, Stäube, Gase), die den menschlichen Körper schädigen. Sie können durch Einatmen, Verschlucken oder über den Weg der Haut in den Körper gelangen und so Krankheiten auslösen. Es gibt Gefahrstoffe die durch ihre Eigenschaften Explosionen auslösen, die geruchlos sind oder sogar einen angenehmen Geruch verbreiten, oder erst nach längerer Einwirkdauer schädliche Wirkungen z.B. auf das Nervensystem oder die Zeugungsfähigkeit einer Frau auswirken können. 

Es kommt aber immer auf die Dosis an, denn selbst Wasser kann bei übermäßigem Einsatz zu einem Gefahrstoff werden (Reinigungsarbeiten).

Gefahrstoffe treten in Erscheinung als:

Flüssigkeiten oder Pasten

Feststoffe als Pulver, Granulat

Gase, Nebel, Rauch, Staub, Dämpfe

In reiner Form, als Gemenge, Gemisch, als Lösung

Gefahrstoffe und die gesetzlichen Vorgaben:

Die massgeblichen Vorgaben für den Umgang mit Gefahrstoffen sind einerseits gesetzlicher Natur. Hierzu gehören:

das Chemikaliengesetz (ChemG)

die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und deren Technische Regeln (TRGS)

die Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)

die REACH-Verordnung (EG-Recht)

Die REACH-Verordnung ist die europäische Chemikalienverordnung und verpflichtet Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender ihre Chemikalien zu registrieren, um gefährliche Stoffe besser zu regulieren oder zu beschränken.

die CLP Verordnung (EG-Recht, neue Einstufungsregeln nach GHS)

Weiterhin stellen die Berufsgenossenschaften einige Vorschriften und Regeln im Gefahrstoffbereich bereit, wie z.B.:

Kennzeichnung von Gefahrstoffen

DGUV I 213-079 (BGI 564): Tätigkeit mit Gefahrstoffen- Für die Beschäftigten

DGUV I 213-051 (BGI 566): Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

DGUV I 214-001: Einsatz persönlicher Schutzausrüstung bei der Einwirkung von Gefahrstoffen

DGUV I 213-080 (BGI 660): Arbeitsschutzmaßnahmen für die Tätigkeit mit Gefahrstoffen

sowie viele weitere Vorschriften für speziellen Gefahrstoffe oder Tätigkeiten.

Zweck der Kennzeichnung von Gefahrstoffen ist es, der Allgemeinheit und den Personen, die mit den Stoffen umgehen, Informationen über die gefährlichen Eigenschaften der Gefahrstoffe und die Möglichkeit der Gefahrenvermeidung zu vermitteln.

Verantwortliche für die Kennzeichnung sind:

der Inverkehrbringer der Gefahrstoffe

der Hersteller

der Einführer / Importeur

der Vertreiber / Händler

bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen der Hersteller und Verwender (Arbeitgeber).

Arbeitssicherheit Brandschutz Frankfurt Ffm Wiesbaden Hanau Darmstadt Mainz www.arbeitesicherer.de Arbeitsschutz www.brandschutzhelferschulung.de Malsbenden Rhein Main Frankfurt am Main ASiMa Arbeitssicherheit ArbSchG ASiG ASA ASR A2.2 Arbeitsschutzgesetz Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitsschutz Frankfurt Arbeitsschutzmanagement Sicherheitstechnische Betreuung Arbeitsstättenverordnung ArbStättV Begehung Beleuchtung Betreuung Betriebssicherheitsverordnung Brandschutz Arbeitssicherheit Frankfurt Wiesbaden Mainz Hanau Darmstadt Ffm Malsbenden ASiMa Frankfurt am Main DGUV V2 Erste Hilfe Ersthelfer Evakuierung Räumung Ergonomie Ergonomieberatung Evakuierungsübung Experten FASI Fachkraft für Arbeitssicherheit SIFA Frankfurt am Main Sicherheitsfachkraft Gefahrstoffe Gefährdungen Gefährdungsbeurteilung Gefaehrdungsbeurteilung Gefahr Gesundheitsschutz Grundbetreuung Home-Office Lärm Licht Klima Umwelt www.arbeitesicherer.de Arbeitsschutz www.brandschutzhelferschulung.de Notfallplanung Notfallpläne Prävention PSA Räumung Schulung Sicherheitsbeauftragte ASiMa Sicherheitsingenieur Frankfurt am Main Sicherheitsingenieur Umzug Unfall Unfallstatistik Unterweisung Verantwortung Unternehmerpflichten Arbeitssicherheit Frankfurt am Main Brandschutz Arbeitsschutz Frankfurt Sicherheitsingenieur Frankfurt am Main  Sicherheitsexperte Frankfurt Baustellensicherheit Arbeitssicherheit Brandschutz Frankfurt Ffm Mainz Wiesbaden Hanau Darmstadt Malsbenden Rhein-Main Frankfurt am Main ASiMa Arbeitssicherheit ArbSchG ASiG ASA ASR A2.2 Arbeitsschutzgesetz Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitsschutz Sicherheitstechnische Betreuung Arbeitsstättenverordnung ArbStättV Frankfurt Arbeitsschutzmanagement Begehung Beleuchtung Betreuung Betriebssicherheitsverordnung Brandschutz Arbeitssicherheit Frankfurt Malsbenden ASiMa Frankfurt am Main DGUV V2 Erste Hilfe Ergonomie Ergonomieberatung Ersthelfer Evakuierung Räumung Evakuierungsübung Experten  www.arbeitesicherer.de Arbeitsschutz www.brandschutzhelferschulung.de FASI Fachkraft für Arbeitssicherheit SIFA Frankfurt am Main Sicherheitsfachkraft Gefahrstoffe Gefährdungen Gefährdungsbeurteilung Gefaehrdungsbeurteilung Gefahr Gesundheitsschutz Grundbetreuung Home-Office Lärm Licht Klima kontaminierte Bereiche Notfallplanung Notfallpläne Prävention PSA Räumung Schulung Sicherheitsbeauftragte FASI SiGe-Planung  ASiMa Sicherheitsingenieur Frankfurt am Main Sicherheitsingenieur Umzug Unfall Unfallstatistik Unterweisung Verantwortung Unternehmerpflichten Arbeitssicherheit Frankfurt am Main Brandschutz Arbeitsschutz Frankfurt Sicherheitsingenieur Frankfurt am Main  Sicherheitsexperte Frankfurt Baustellensicherheit Arbeitssicherheit www.arbeitesicherer.de Unterweisung www.brandschutzhelferschulung.de Sicherheitstechnische Betreuung

Gefahrstoffe werden heute weltweit nach einem einheitlichen, transparenten System, dem GHS-System (Globally- Harmonised-System) gekennzeichnet. In der EU erfolgt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung über die CLP- Verordnung. Diese soll die Anwender der Gefahrstoffe über die jeweiligen Gefahren mit Hilfe von Standardsymbolen und Standardsätzen auf den Verpackungsetiketten und mit Hilfe von Sicherheitsdatenblättern informieren.

Was ist vor dem Einsatz von Gefahrstoffen zu beachten:

Grundsätzlich gilt:

die Vermeidung geht vor. Danach kommen Technische und hiernach Organisatorische

Maßnahmen, um den Kontakt zwischen Gefahrstoff und Mensch zu vermeiden. Sind diese Maßnahmen nicht möglich, kann als letzte Maßnahme Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz der Beschäftigten eingesetzt werden

Der Arbeitgeber hat eine Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten zu erstellen, aus der die Schutz- und alle sonstigen Maßnahmen hervorgehen.

Grenzwerte sind einzuhalten bzw. zu unterschreiten

Betriebsanweisungen / schriftliche Anordnungen an die Beschäftigten sind vor dem Umgang mit Gefahrstoffen zu erstellen, aus der die Regeln zum Schutz durch PSA, Hygieneregeln, Maßnahmen bei Betriebsstörungen, bei Unfällen und Notfällen hervorgehen.

Wer mit Gefahrstoffen arbeitet muss nach der Betriebsanweisung unterwiesen werden. Die Unterweisungen müssen vor der Arbeitsaufnahme und danach nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung, jedoch mindestens jährlich, durchgeführt werden. Die Unterweisungen können mündlich, aber arbeitsplatzbezogen erfolgen und sind in der Sprache der Mitarbeiter zu verfassen und zu dokumentieren.

Vorsorgeuntersuchungen sind nach der ArbMedVV zu veranlassen und für den Beschäftigten kostenfrei durchzuführen.

Werden Gefahrstoffe transportiert können bei der Überschreitung bestimmter Mengen weitere Vorschriften für den Transport maßgeblich werden (Gefahrguttransport). Dies gilt auch für die Lagerung größerer Mengen.

Haben Sie oder werden Sie Gefahrstoffe einsetzen und wissen zur Zeit noch nicht, wie von Ihnen die oben genannten Vorschriften umzusetzen sind, senden Sie uns einfach eine Mail unter info(at)malsbenden.com . Wir unterstützten Sie hier gerne.


ASiMa Arbeitssicherheit und Brandschutz Dipl.-Ing. (FH) Jörg Malsbenden Frankfurt am Main

Tel. 069 / 66113369, Fax: 069 / 66113368 , Mail: info(at)malsbenden.com ; Libellenweg 94, 60529 Frankfurt am Main

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