ASiMa Arbeitssicherheit und Brandschutz Dipl.-Ing. (FH) Jörg Malsbenden    Arbeits- und Gesundheitsschutz    Brandschutz    Ergonomie    Unterweisung

Mitglied im

Prüfung von Arbeitsmitteln

Nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Unternehmer dazu verpflichtet Prüfungen an Arbeitsmitteln vorzunehmen. Der Rahmen dieser Prüfung ist im § 3 BetrSichV durch die Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich der Art, des Umfanges und der Fristen der Prüfungen zu festzulegen. Ebenso hat der Unternehmer zu ermitteln, welche Voraussetzungen die Personen zu erfüllen haben, die mit der Prüfung der Arbeitsmittel beauftragt werden.

Die Prüfungen sind vor erstmaliger Inbetriebnahme, sowie nach jeder Montage auf der neuen Einsatzstelle des Arbeitsmittels, nach Instandsetzungsarbeiten und zusätzlich in angemessenen Zeitabständen durchzuführen. Die Fristen für die regelmässigen Prüfungen sind ebenfalls der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung zu entnehmen.

Über die Gefährdungsbeurteilung und vor allem über die Ergebnisse der Prüfungen hat der Unternehmer Unterlagen anzufertigen (siehe § 10 BetrSichV) und diese über einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren, mindestens solange, bis das Arbeitsmittel ein weiteres Mal geprüft wurde.

Der nachfolgenden Aufstellung können Sie einige Arbeitsmittel mit den dazugehörigen Prüfungsintervallen entnehmen:

Beleuchtungsanlagen: Nach ASR A3.4 (früher BGR 131), Sachkundigenprüfung, mindestens alle 3 Jahre,

Elektrische Anlagen: Nach DGUV V3 (früher BGV A3), Prüfung i.d.R. durch Elektrofachkraft,

- ortsveränderliche Anlagen nach Gefährdungsbeurteilung / Einsatzbedingungen meist alle 2 Jahre

- ortsfeste Anlagen meist alle 4 Jahre

Feuerlöscher: Nach BetrSichV, Sachkundigenprüfung, mindestens alle 2 Jahre,

Flurförderzeuge: Nach DGUV V68 (früher BGV D27), Sachkundigenprüfung, mindestens jährlich,

Sicherheitskennzeichnung: Nach DGUV V9 (früher BGV A8), Sachkundigenprüfung, mindestens jährlich

Leiterprüfung nach BetrSichV / Gefährdungsbeurteilung je nach Einsatz jährlich,

Regalprüfung nach BetrSichV / Gefährdungsbeurteilung Umgebungsdedingungen jährlich.

Unsere Dienstleistungen:

Terminüberwachung aller prüfpflichtigen Anlagen und Geräte.

Zu Ihrer Unterstützung bieten wir Ihnen an, alle Arbeitsmittel in einem Kataster aufzunehmen. Sollten Prüfungen anstehen, können wir Sie vorher in angemessenem Zeitabstand kostenfrei, ohne Wartungsvertrag, informieren.

Wir überprüfen regelmässig Ihre Erste Hilfe Einrichtungen und erneuern diese ggf.

Wir prüfen Ihre Leitern und Tritte

Wir prüfen Ihre Regale

 So versäumen Sie keine Fristen mehr!

Ebenfalls können wir die Prüfung Ihrer Beleuchtungsanlage vornehmen. Wir sind Sachkundiger für künstliche Beleuchtung nach ASR A3.4 (BGR 131)!

Arbeitssicherheit Brandschutz Frankfurt Ffm Wiesbaden Hanau Darmstadt Mainz www.arbeitesicherer.de Arbeitsschutz www.brandschutzhelferschulung.de Malsbenden Rhein Main Frankfurt am Main ASiMa Arbeitssicherheit ArbSchG ASiG ASA ASR A2.2 Arbeitsschutzgesetz Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitsschutz Frankfurt Arbeitsschutzmanagement Sicherheitstechnische Betreuung Arbeitsstättenverordnung ArbStättV Begehung Beleuchtung Betreuung Betriebssicherheitsverordnung Brandschutz Arbeitssicherheit Frankfurt Wiesbaden Mainz Hanau Darmstadt Ffm Malsbenden ASiMa Frankfurt am Main DGUV V2 Erste Hilfe Ersthelfer Evakuierung Räumung Ergonomie Ergonomieberatung Evakuierungsübung Experten FASI Fachkraft für Arbeitssicherheit SIFA Frankfurt am Main Sicherheitsfachkraft Gefahrstoffe Gefährdungen Gefährdungsbeurteilung Gefaehrdungsbeurteilung Gefahr Gesundheitsschutz Grundbetreuung Home-Office Lärm Licht Klima Umwelt www.arbeitesicherer.de Arbeitsschutz www.brandschutzhelferschulung.de Notfallplanung Notfallpläne Prävention PSA Räumung Schulung Sicherheitsbeauftragte ASiMa Sicherheitsingenieur Frankfurt am Main Sicherheitsingenieur Umzug Unfall Unfallstatistik Unterweisung Verantwortung Unternehmerpflichten Arbeitssicherheit Frankfurt am Main Brandschutz Arbeitsschutz Frankfurt Sicherheitsingenieur Frankfurt am Main  Sicherheitsexperte Frankfurt Baustellensicherheit Arbeitssicherheit Brandschutz Frankfurt Ffm Mainz Wiesbaden Hanau Darmstadt Malsbenden Rhein-Main Frankfurt am Main ASiMa Arbeitssicherheit ArbSchG ASiG ASA ASR A2.2 Arbeitsschutzgesetz Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitsschutz Sicherheitstechnische Betreuung Arbeitsstättenverordnung ArbStättV Frankfurt Arbeitsschutzmanagement Begehung Beleuchtung Betreuung Betriebssicherheitsverordnung Brandschutz Arbeitssicherheit Frankfurt Malsbenden ASiMa Frankfurt am Main DGUV V2 Erste Hilfe Ergonomie Ergonomieberatung Ersthelfer Evakuierung Räumung Evakuierungsübung Experten  www.arbeitesicherer.de Arbeitsschutz www.brandschutzhelferschulung.de FASI Fachkraft für Arbeitssicherheit SIFA Frankfurt am Main Sicherheitsfachkraft Gefahrstoffe Gefährdungen Gefährdungsbeurteilung Gefaehrdungsbeurteilung Gefahr Gesundheitsschutz Grundbetreuung Home-Office Lärm Licht Klima kontaminierte Bereiche Notfallplanung Notfallpläne Prävention PSA Räumung Schulung Sicherheitsbeauftragte FASI SiGe-Planung  ASiMa Sicherheitsingenieur Frankfurt am Main Sicherheitsingenieur Umzug Unfall Unfallstatistik Unterweisung Verantwortung Unternehmerpflichten Arbeitssicherheit Frankfurt am Main Brandschutz Arbeitsschutz Frankfurt Sicherheitsingenieur Frankfurt am Main  Sicherheitsexperte Frankfurt Baustellensicherheit Arbeitssicherheit www.arbeitesicherer.de Unterweisung www.brandschutzhelferschulung.de Sicherheitstechnische Betreuung

ASiMa Arbeitssicherheit und Brandschutz Dipl.-Ing. (FH) Jörg Malsbenden Frankfurt am Main

Tel. 069 / 66113369, Fax: 069 / 66113368 , Mail: info(at)malsbenden.com ; Libellenweg 94, 60529 Frankfurt am Main

 Copyright 2003 - 2023, Kopie und Verbreitung von Inhalten der Seite nur mit Erlaubnis von ASiMa

Nach oben