ASiMa Arbeitssicherheit und Brandschutz Dipl.-Ing. (FH) Jörg Malsbenden Arbeits- und Gesundheitsschutz    Brandschutz    Ergonomie    Unterweisung

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Schulung und Unterweisung

Unterweisungen ein Problem ?

Vielen Unternehmern selbst oder deren Führungskräfte, sind die gesetzlichen Unterweisungspflichten ein mehr oder weniger lästiges Übel.

Die kostbare, produktive Zeit wird durch die Unterweisungstätigkeiten stark eingeschränkt.

Lassen Sie durch uns unterweisen, um den

Vorwurf der Fahrlässigkeit bei einem Vorfall

zu vermeiden !

Wir führen für Sie Schulungen und Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter durch.

Zeit und Kosten sparend durch Inhouse-Schulung in Ihrem Unternehmen.

Die Unterweisungspflichten des Unternehmers oder der Vorgesetzten ist in vielen Gesetzen und Vorschriften festgeschrieben. Es ist festzustellen, dass die Unterweisung eines der wichtigsten Führungsmittel im Arbeitsschutz ist. Dies zeigt die Tatsache, dass über 80 % aller Unfälle durch Fehlverhalten der Mitarbeiter (mit)verursacht werden. 

Der Unternehmer kann hier gegensteuern, denn der Aufwand für Unterweisungen der Mitarbeiter rechnet sich, da Unfälle unwahrscheinlicher werden und die krankheitsbedingten Ausfalltage reduziert werden. Die Unterweisung ist somit auch in wirtschaftlicher Hinsicht lohnend.

Daher muss jeder Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in angemessenen Zeitabständen, in den meisten Fällen jedoch mindestens jedoch einmal jährlich, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Massnahmenabwehr unterwiesen werden.

Weitere Anlässe für Unterweisungen können sein:

Einsatz neuer Maschinen

Einsatz neuer Einrichtungen

Einsatz neuer Geräte

Einsatz von Gefahrstoffen

Nach Unfällen oder Beinaheunfällen

Nach Massgabe der Gefährdungsanalyse

Ziel der Unterweisung ist es, dass sich alle Mitarbeiter aus Überzeugung und zu jeder Zeit (auch unter Zeitdruck) sicherheitsgerecht verhalten. Unterweisen heisst deshalb zu überzeugen und bei den Mitarbeitern eine bestimmte Verhaltensweise zu bewirken. Die Unterweisung soll den Mitarbeiter sensibilisieren und dient dazu, den Mitarbeitern die Unfall- oder Gesundheitsgefahren, die während der Arbeit auftreten können, aufzuzeigen. Ebenfalls sollen alle getroffenen Schutzmassnahmen, um Unfälle oder Krankheiten zu vermeiden, erläutert werden.

Wichtig auch, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist die Dokumentation der Unterweisung !

Nachfolgend ein Überblick über erforderliche Unterweisungen (Beispiele, nicht vollständig:

Übersicht der Unterweisungen

Thema / Anlass

Vorschrift

Inhalt

Unterweisung pro Jahr (min.)

Wer wird unterwiesen

Allgemein

Arbeitsschutz allgemein

ArbSchG §12

DGUV V1 §4 (früher BGV A1)

Sicherheitsgerechtes Verhalten, alle am Arbeitsplatz auftretende Gefahren sowie Schutzmaßnahmen

1 x

Alle Arbeitnehmer

Jugendliche unter 18 Jahre

JArbSchG §29

Sicherheitsgerechtes Verhalten, alle am Arbeitsplatz auftretende Gefahren sowie Schutzmaßnahmen

2 x

Alle Arbeitnehmer unter 18 Jahre

Neulinge im Betrieb / Arbeitsstelle

ArbSchG §12

DGUV V1 §4 (früher BGV A1)

Sicherheitsgerechtes Verhalten, alle am Arbeitsplatz auftretende Gefahren, sowie Schutzmaßnahmen

Vor Aufnahme der Tätigkeit

Alle Arbeit-nehmer beim Eintritt in den Betrieb / an der Einsatzstelle

Mutterschutz- unterweisung

Erste Hilfe

Mutterschutz- richtlinienver- ordnung §2

ArbSchG §12

DGUV V1 §4,

evtl. interne Anweisungen

Gefahren für Schwangerschaft und Stillzeit

Verhalten bei Unfällen

Vor Aufnahme der Tätigkeit bei werdenden oder stillenden Müttern

1 x

Alle werdenden und stillenden Müttern

Alle Arbeitnehmer

Arbeitssicherheit Brandschutz Frankfurt Ffm Wiesbaden Hanau Darmstadt Mainz www.arbeitesicherer.de Arbeitsschutz www.brandschutzhelferschulung.de Malsbenden Rhein Main Frankfurt am Main ASiMa Arbeitssicherheit ArbSchG ASiG ASA ASR A2.2 Arbeitsschutzgesetz Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitsschutz Frankfurt Arbeitsschutzmanagement Sicherheitstechnische Betreuung Arbeitsstättenverordnung ArbStättV Begehung Beleuchtung Betreuung Betriebssicherheitsverordnung Brandschutz Arbeitssicherheit Frankfurt Wiesbaden Mainz Hanau Darmstadt Ffm Malsbenden ASiMa Frankfurt am Main DGUV V2 Erste Hilfe Ersthelfer Evakuierung Räumung Ergonomie Ergonomieberatung Evakuierungsübung Experten FASI Fachkraft für Arbeitssicherheit SIFA Frankfurt am Main Sicherheitsfachkraft Gefahrstoffe Gefährdungen Gefährdungsbeurteilung Gefaehrdungsbeurteilung Gefahr Gesundheitsschutz Grundbetreuung Home-Office Lärm Licht Klima Umwelt www.arbeitesicherer.de Arbeitsschutz www.brandschutzhelferschulung.de Notfallplanung Notfallpläne Prävention PSA Räumung Schulung Sicherheitsbeauftragte ASiMa Sicherheitsingenieur Frankfurt am Main Sicherheitsingenieur Umzug Unfall Unfallstatistik Unterweisung Verantwortung Unternehmerpflichten Arbeitssicherheit Frankfurt am Main Brandschutz Arbeitsschutz Frankfurt Sicherheitsingenieur Frankfurt am Main  Sicherheitsexperte Frankfurt Baustellensicherheit Arbeitssicherheit Brandschutz Frankfurt Ffm Mainz Wiesbaden Hanau Darmstadt Malsbenden Rhein-Main Frankfurt am Main ASiMa Arbeitssicherheit ArbSchG ASiG ASA ASR A2.2 Arbeitsschutzgesetz Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitsschutz Sicherheitstechnische Betreuung Arbeitsstättenverordnung ArbStättV Frankfurt Arbeitsschutzmanagement Begehung Beleuchtung Betreuung Betriebssicherheitsverordnung Brandschutz Arbeitssicherheit Frankfurt Malsbenden ASiMa Frankfurt am Main DGUV V2 Erste Hilfe Ergonomie Ergonomieberatung Ersthelfer Evakuierung Räumung Evakuierungsübung Experten  www.arbeitesicherer.de Arbeitsschutz www.brandschutzhelferschulung.de FASI Fachkraft für Arbeitssicherheit SIFA Frankfurt am Main Sicherheitsfachkraft Gefahrstoffe Gefährdungen Gefährdungsbeurteilung Gefaehrdungsbeurteilung Gefahr Gesundheitsschutz Grundbetreuung Home-Office Lärm Licht Klima kontaminierte Bereiche Notfallplanung Notfallpläne Prävention PSA Räumung Schulung Sicherheitsbeauftragte FASI SiGe-Planung  ASiMa Sicherheitsingenieur Frankfurt am Main Sicherheitsingenieur Umzug Unfall Unfallstatistik Unterweisung Verantwortung Unternehmerpflichten Arbeitssicherheit Frankfurt am Main Brandschutz Arbeitsschutz Frankfurt Sicherheitsingenieur Frankfurt am Main  Sicherheitsexperte Frankfurt Baustellensicherheit Arbeitssicherheit www.arbeitesicherer.de Unterweisung www.brandschutzhelferschulung.de Sicherheitstechnische Betreuung

Leiharbeitnehmer

ArbSchG §12 DGUV V1 §4 (früher BGV A1)

Sicherheitsgerechtes Verhalten, alle am Arbeitsplatz auftretende Gefahren, sowie Schutzmaßnahmen im Leihbetrieb

1 x

Leiharbeitnehmer

Verhalten im Gefahrenfall (Brand etc.)

ArbStättV §4

DGUV V1 §4,

evtl. interne Anweisungen

Verhalten in Notsituationen, Fluchtwege, Rettungswege

1 x

Alle Arbeitnehmer

Heben und Tragen

Lastenhand-habungsver- ordnung § 4

Gesundheitsgefahren richtiges Heben und Tragen

1 x

(mit Arzt)

Alle AN die mit Lasten umgehen

Arbeitsmittel

Flurförderzeuge

(FZ)

DGUV V68 (früher BGV D27) in Verbindung mit DGUV V1

Sicherheitsgerechtes Betreiben der Flurförderzeuge gem. Betriebsanweisung

1 x

Alle Beschäftigte die FZ benutzen

Gefahrstoffe

GefStoffV §14

Gefahren, Schutz-maßnahmen, richtiger Umgang mit Gefahrstoffen

1 x

Alle AN die mit Gefahrstoffen umgehen

Leitern und Tritte

BetrSichV (BGI 964, früher BGV D36)

Gefahren, richtiger Umgang mit Leitern und Tritten

1 x (BetrSichV)

Alle AN, die mit Leitern und Tritten umgehen

Persönliche Schutzausrüstung

(PSA)

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

PSA Benut-zungsverord-nung §3 in Verbindung mit § 12 ArbSchG + DGUV V1

DGUV V3 (früher BGV A3) in Verbindung mit §9 BetrSichV +

DGUV V1

Gefahren, richtiger Umgang mit PSA

Gefahren der Arbeitsmittel, sicherheitsgerechtes Ver-halten, Schutzmaßnahmen

1 x

1 x

Alle AN, die PSA tragen müssen

Alle AN die mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln umgehen.

Maschinen, Geräte, Anlagen, Werkzeuge, Ar-beitsmittel

z.B.: Förderanlagen, Hebe- und Ram-peneinrichtungen, 

Pressen etc.

Fahrzeuge führen

BetrSichV in Verbindung mit ArbSchG §12 und DGUV V1

DGUV V70 (früher BGV D29) in Verbindung mit BetrSichV §9 und DGUV V1

Gefahren der Arbeitsmittel, sicherheitsgerechtes Ver-halten, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung

Gefahren der Arbeitsmittel, sicherheitsgerechtes Ver-halten, Schutzmaßnahmen, Ladungssicherung

1 x

1 x

Alle AN die mit Arbeitsmitteln usw. umgehen

Alle AN die Fahrzeuge benutzen

Schweißen, Schneiden und ähnl. Verfahren

BGV D1 in Verbindung mit §12 ArbSchG und DGUV V1

Sicherheitsgerechtes Verhalten, alle am Arbeitsplatz auftretende Gefahren sowie Schutzmaßnahmen

1 x

Alle AN die mit den Verfahren betraut werden

Arbeitsplätze

Bildschirmarbeits-plätze

Bildschirmar-beitsverord-nung in Verbindung mit DGUV V1

Gefahren der Arbeitsmittel, Vorsorgeuntersuchungen

1 x

Alle AN an Bildschirmar-beitsplätzen

Verhalten auf Baustellen

Baustellen-verordnung §5 in Verbindung mit DGUV V1

Sicherheitsgerechtes Verhalten, alle auf der Baustelle auftretende Gefahren sowie Schutzmaßnahmen

Anlaßbezogen je Baustelle, 

1 x

Alle AN und Unternehmer auf Baustellen

Hinweis zu den benutzten Abkürzungen:

AN Arbeitnehmer,; ArbSchG Arbeitsschutzgesetz; ArbStättV Arbeitsstättenverordnung; ArbMedVV Verordnung zur medizinischen Vorsorge;

BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung

DGUV Deutsche Gesetztliche Unfannversicherung (früher BGR Berufsgenossenschaftliche Regel; BGV Berufsgenossenschaftliche Vorschrift)

FZ Fahrzeug

GefStoffV Gefahrstoffverordnung

JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz

PSA Persönliche Schutzausrüstung

ASiMa Arbeitssicherheit und Brandschutz Dipl.-Ing. (FH) Jörg Malsbenden Frankfurt am Main

Tel. 069 / 66113369, Fax: 069 / 66113368 , Mail: info(at)malsbenden.com ; Libellenweg 94, 60529 Frankfurt am Main

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